Herzlich willkommen beim Verband der kontrollierten Bestattungsunternehmen in Stuttgart e.V.

Der Verband der kontrollierten Bestatter Stuttgart e.V. ist ein Zusammenschluss aus Bestattungsunternehmen aus unserer Region. Wir verfolgen die gemeinsame Zielsetzung, Hinterbliebenen bei einer Bestattung in Stuttgart, einen hohen Qualitätsstandard zu einem fairen Preis garantieren zu können.

Unsere Mitglieder wollen die Hinterbliebenen mit Fairness beraten und nicht die schwere Situation, in die Angehörige durch den Tod des nahestehenden Menschen geraten, durch skrupellose Geschäftstätigkeiten ausnutzen. Wir wollen den Angehörigen eine wirksame Hilfe sein und geschäftliche Notwendigkeit und individuelle Wünsche pietätvoll miteinander verbinden.

Dieser Qualitätsstandard wird von einer neutralen Prüfungskommision unregelmäßig und sich wiederholend kontrolliert. Im Beanstandungsfall den Schiedsrichter eines unabhängigen Schieds- und Ehrengericht unterworfen.

Die Bestattungsunternehmen in unserem Verband führen Bestattungen auf allen Friedhöfen in und um Stuttgart durch. Entweder als Beerdigung auf dem Friedhof, oder als Trauerfeier zur Feuerbestattung in Stuttgart oder der Umgebung, stehen unsere Mitglieder Ihnen mit unserer Hilfe Tag und Nacht zur Verfügung.


Unsere Ziele
  • Transparenz unserer Leistungen und Preise
  • Förderung der Bestattungskultur
  • Schulung unserer Mitglieder in allen Bereichen
  • Beratung und Hilfe in Rechtsfragen
  • Kampf gegen negative Einflüsse in unserer Branche
  • Fairer Wettbewerb
  • Sicherheit durch Transparenz und Offenheit
  • Hohes Qualitätsniveau durch ständige Kontrollen
  • Hoher Informationsstand durch ständigen Erfahrungsaustausch und permanente Weiterbildung
  • Starke “Partner“ durch ein intaktes Netzwerk mit allen Gewerken, die an einer Bestattung in Stuttgart beteiligt sind, wie beispielsweise Gärtner, freie Redner, Musiker und Steinmetze
Immer mehr Baumgräber auf Stuttgarter Friedhöfen

Die Stadt bietet von 2016 an auch auf dem Buchrainfriedhof an der Pascalstraße in Stuttgart-Vaihingen Baumgräber an.  Darüber hinaus gibt es schon seit längerem Baumgräber auf dem Pragfriedhof, dem Waldfriedhof, dem Neuen Friedhof in Weilimdorf und den Friedhöfen in Feuerbach, Zuffenhausen und Untertürkheim.

Stuttgart - Ein einfaches Schild an einem Baum, auf dem der Name des Verstorbenen, der Geburtstag und der Todestag stehen, vielleicht noch ein kleiner Sinnspruch oder ein Symbol. Das erinnert bei einem Baumgrab an den Verstorbenen. Die Urne mit der Asche wird im Wurzelbereich vergraben. Darüber wachsen Gras und Moos. Immer mehr Bürger wünschen sich so ein schlichtes Baumgrab. Zukünftig gibt es diese Grabarten auch auf dem Buchrainfriedhof in Vaihingen. 

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Stuttgart richtet auf dem Neuen Friedhof in Stuttgart-Vaihingen in den Abteilungen 60 und 61 insgesamt 219 Baumgrabstellen ein. Der etwa 3000 Quadratmeter große Bereich befindet sich oberhalb des Mahnmals. Das Gebiet hat einen waldähnlichen Charakter. Dort wachsen überwiegend Buchen, Hainbuchen und Eichen. Das bleibt auch so. Die Friedhofsaufseher achten darauf, dass die Urnen so zwischen die Wurzeln gelegt werden, dass der Baum keinen Schaden nimmt. Die Friedhofsverwaltung bringt die kleinen Schildchen an. Zusätzliche Wege werden nicht angelegt. „Es ist eine sehr naturnahe Bestattung“, sagt Schirner. 

Seit 2005 gibt es in Stuttgart Baumgräber

Das Friedhofsamt vergibt die Baumgräber auf dem Buchrainfriedhof vom 4. Januar an. In der Landeshauptstadt gibt es damit insgesamt 2185 Baumgräber. Von diesen sind noch etwa 500 frei. Die Stadt will daher in den kommenden Jahren weitere Gebiete für Baumgräber ausweisen. „Das ist ein Trend. Wir bemühen uns, die Nachfrage zu bedienen“, sagt Volker Schirner. Die Stadt richtete 2005 die ersten Baumgräber auf dem Waldfriedhof in Stuttgart-Degerloch ein. Zwischenzeitlich gibt es sie auch auf dem Pragfriedhof sowie auf Friedhöfen in Feuerbach, Weilimdorf, Zuffenhausen und Untertürkheim. Ein Baumgrab kostet für 20 Jahre eine Gebühr von 2280 Euro.

Die Friedhofs- und Bestattungskultur befinde sich grundsätzlich in einem tiefgreifenden Wandel, sagt der Amtschef. Zum einen gibt es immer mehr Feuerbestattungen. Zum anderen wünschen sich die Bürger immer öfter Grabarten, die den Bürgern wenig oder gar keine Arbeit machen. „Um dem zunehmenden Wunsch der Hinterbliebenen nach pflegeleichten Gräbern nachkommen zu können, haben wir bereits auf mehreren Friedhöfen sogenannte alternative Grabarten geschaffen“, sagt Schirner. Dazu zählen neben den Baumgräbern auch Gräber in Gemeinschaftsanlagen und Rasengräber. Bei den zuletzt genannten handelt es sich in der Regel um Platten mit den Namen und den Daten der Verstorbenen. Diese Tafeln befinden sich entweder auf der Wiese oder am Rand der Rasenfläche. In Stuttgart gibt es Rasengräber bislang ausschließlich auf dem Hauptfriedhof.

Den Bericht von den Stuttgarter Nachrichten finden Sie hier

Unseriöse Bestatter ködern die Kunden mit Lockangeboten

Unseriöse Bestatter ködern Kunden mit Lockangeboten

Die Hinterbliebenen sollten die Gesamtkosten im Blick haben

Auf den ersten Blick äußerst preisgünstige Pauschalangebote für Bestattungen sind mit Vorsicht zu genießen. Sie enthalten oftmals nur die notwendigen Leistungen des Bestattungsunternehmens auf einfachstem Leistungsniveau. Die Kosten für zahlreiche weitere Leistungen und für städtische Gebühren und Krematorien fehlen.

Der Wettbewerb auf dem Markt der Bestattungsunternehmen verschärft sich. Manche Kunden schauen verstärkt auf den Preis. Wer nach einer preisgünstigen Bestattung sucht, landet schnell bei Pauschalangeboten von zum Teil unter 1.000 Euro. Diese stammen oft von sogenannten Discountbestattern, die ihre Leistungen meist auch online anbieten. Seriös sind diese Angebote häufig nicht. Sie beschränken sich auf die grundlegenden und einfachsten Dienstleistungen und Waren des Bestatters. "Das auf den ersten Blick günstige Schnäppchen entpuppt sich als Köder, um einen umfangreicheren Auftrag an Land zu ziehen", gibt der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich zu bedenken.

Nach der Kontaktaufnahme aufgrund eines solchen Angebots erfährt der Kunde, dass das günstige Pauschalangebot in seinem speziellen Fall doch nicht passt. Zum Beispiel empfiehlt der Bestattungsunternehmer, nicht den preisgünstigsten Sarg zu nehmen. Oder es fallen zusätzliche Kosten an für Traueranzeige, Trauerkarten, die Organisation und Gestaltung einer Trauerfeier, Blumenschmuck und vieles weiteres. Diese Positionen sind in den Lockangeboten häufig nicht enthalten, ebenso wenig wie bespielsweise die Kosten für den Totenschein und die Sterbeurkunden. So kann es schnell passieren, dass sich der Preis des ursprünglichen Angebots verdoppelt.

Zusammen mit den Friedhofs- und eventuell Einäscherungsgebühren landen die Hinterbliebenen am Ende bei einem Gesamtpreis von einigen tausend Euro - den üblichen Kosten für eine Bestattung in Deutschland. Solche Preise können meist auch Fachbetriebe vor Ort bieten, die nicht mit niedrigen Preisen werben, sondern für Qualität bürgen. Aeternitas empfiehlt Bestatterkunden, bei extrem günstigen Angeboten skeptisch zu sein und immer den kompletten Endpreis zu erfragen. Es muss Klarheit und Transparenz herrschen, ob die Kosten für alle Waren, Dienstleistungen und Gebühren enthalten sind. Im Zweifelsfall sollten sie sich an einen anderen Bestatter wenden.

Den Bericht von Aeternitas, der Verbraucherinitiative im Bestattungswesen, finden Sie hier.


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Hinterbliebene haben Anspruch auf Sonderurlaub

Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf Sonderurlaub

Die Nähe zum Verstorbenen ist zumeist entscheidend 


Stirbt ein Familienangehöriger, haben die nahen Familienmitgliedern ein Recht auf Sonderurlaub. Der Umfang hängt dabei von der Nähe zum Verstorbenen ab. Darüber hinaus können Arbeits- oder Tarifverträge Einzelheiten regeln. Wer sich als Arbeitnehmer wegen eines Todesfalls freinehmen möchte, sollte seine Rechte kennen. 

Nach dem Tod naher Angehöriger benötigt die Familie Zeit, um Abschied zu nehmen und die wichtigsten Angelegenheiten zu regeln. In einem gewissen Rahmen gewährt der Gesetzgeber diese Zeit in Form von bezahltem Sonderurlaub für Arbeitnehmer. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch leiten Juristen einen Anspruch zumindest für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Eltern, Enkel und Großeltern ab. 

Die Länge des Sonderurlaubs richtet sich vor allem nach der Nähe zum Verstorbenen. Beim Tod von Ehegatten und Kindern gewährt der Arbeitgeber üblicherweise drei bis vier Tage, beim Tod eines Elternteils ein bis zwei Tage. Betroffene können damit rechnen, dass Gerichte bei Ehegatten und Kindern in den allermeisten Fällen wenigstens zwei Tage und bei Tod eines Elternteils zumindest einen Tag zusprechen. "Dazu ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet", betont der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt. 

Bei weiter entfernten Verwandten oder sonstigen nahe stehenden Personen gewähren Arbeitgeber unter Umständen zumindest einen unbezahlten Urlaubstag. Hier wäre im Einzelfall abzuwägen, ob es unzumutbar ist zu arbeiten. Angenommen wird dies bei einer besonderen persönlichen Bindung zu einer im eigenen Haushalt lebenden Person, zum Beispiel bei Lebensgefährten. 

Mitunter regeln Tarifverträge, beim Tod welcher Angehöriger Arbeitnehmern wie viele Tage bezahlter oder unbezahlter Urlaub zustehen. Auch Arbeitsverträge können den Umfang des Anspruchs festlegen. Theoretisch können die Verträge Sonderurlaub für Arbeitnehmer ausdrücklich zusprechen oder in weiterem Umfang gewähren, aber auch einschränken oder ausschließen. Darüber hinaus spielt die Länge des Arbeitsverhältnisses bisweilen eine Rolle. 

Eine ausführliche, rechtliche Darstellung des Themas "Sonderurlaub im Trauerfall" finden Sie unten auf dieser Seite als PDF-Datei.
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  Gewährung von Sonderurlaub - rechtliche Sicht ( 240 Kb )

Den passenden Ort für die letzte Ruhe finden

Den passenden Ort für die letzte Ruhe finden

Aeternitas informiert über die entscheidenden Fragen

 

Im Trauerfall sehen sich Angehörigen mit immer zahlreicheren Grabangeboten konfrontiert. Hat sich der Verstorbene nicht bereits zu Lebzeiten entschieden, fällt die Wahl besonders schwer. Entscheidend ist, die wichtigen rechtzeitig zu klären. Die Verbraucherinitiative im Bestattungswesen Aeternitas zeigt im Leitfaden "Die Wahl der Grabstätte" Schritt für Schritt den Weg zur passenden Grabstelle.

Nach der grundlegenden Entscheidung für eine klassische Erdbestattung oder einer immer beliebter werdenden Feuerbestattung stellt sich die Frage nach einem passenden Grab. Wir empfehlen, frühstmöglich im Familiekreis grundlegende Aspekte zu klären. Dabei zählen vor allem die Wünsche des Verstorbenen, die Bedürfnisse der Hinterbliebenen und dienicht zu unterschätzende Frage, wer die Grabpflege übernehmen kann und will. Es ist dabei hilfreich, sich mögliche Grabplätze im Vorfeld in natura oder wenigstens auf Bildern anzuschauen und sich zu informieren. "Auch über mögliche Gestaltungsvorschriften und die Höhe der Kosten sollten Betroffene sich unbedingt informieren, bevor sie sich für eine Grabstätte entscheiden", rät der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich. Gerade bei der Frage der Grabgestaltung kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Grabnutzern und Friedhofsverwaltungen.

Erfreulicherweise hat sich das Angebot an unterschiedlichen Grabformen in den letzten Jahren enorm erweitert. Immer mehr Friedhöfe fächern ihr Angebot weiter auf, beispielsweise mit pflegeleichten Rasengräbern, Baumgräbern, parkähnlichen Gemeinschaftsgrabanlagen oder Urnenwänden. Darüber hinaus steigt die Anzahl der Bestattungswälder außerhalb klassischer Friedhöfe seit Jahren rapide an. Selbst leerstehende Kirchen werden zunehmend als Bestattungsplätze für Urnen genutzt. Seebestattungen auf Nord- und Ostsee oder das Verstreuen der Asche in der freien Natur (nur im Ausland möglich) rücken als weitere Alternativen verstärkt in das Bewusstsein der Hinterbliebenen.

Angesichts der wachsenden Vielfalt fühlen sich viele Angehörige jedoch auch überfordert und schlecht informiert, was zu einer vorschnellen und falschen Auswahl führen kann. Oft vermissen die Hinterbliebenen im Nachhinein den Besuch am Grab der Eltern, weil diese sich aus falscher Rücksichtnahme für eines anonymes Grab entschieden haben. In anderen Fällen überfordert die Angehörigen die jahrzehntelange, aufwändige Grabespflege, das möglicherweise aus Unkenntnis der Angebotsvielfalt erworben wurde.

Idealerweise setzen sich Familien zusammen, bevor ein Trauerfall eingetreten ist. So erfahren die jüngeren Familienmitglieder von den Wünschen der älteren Generation, die voraussichtlich früher sterben wird. Gleichzeitig werden die Wünsche für die Bestattung im Austausch untereinander oft klarer. Es bleibt dadurch sogar im akuten Trauerfall genügend Zeit, um sich auf das Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens und der Friedhofsverwaltung vorzubereiten.

Der Aeternitas-Leitfaden "Die Wahl der Grabstätte" zeigt in kompakter Form, welche Fragen berücksichtigt werden sollten. Schritt für Schritt kann so die passende Grabstelle gefunden werden. Dabei helfen Ankreuzlisten mit den wichtigsten Fragen und praktischen Hinweisen, ein Schaubild mit der Grabwahl Schritt für Schritt und ein kleines Lexikon der Grabformen. Den Leitfaden "Die Wahl der Grabstätte" stellt Aeternitas auf seiner Internetseite unter  Downloads kostenlos bereit. Sie finden ihn auch direkt unten auf dieser Seite. Der Leitfaden ist Teil der Reihe "Handeln in Zeiten der Trauer". Die Reihe umfasst weitere Leitfäden zum Abschied in Pflegeheim und Krankenhaus, zum Bestattergespräch, zum Tag der Beisetzung und zum Trauergespräch. Diese stehen ebenso kostenlos zum  Download bereit. Aeternitas-Mitglieder können auf Wunsch jeweils ein gedrucktes Exemplar erhalten.


Dateien zu diesem Artikel zum Download
  Leitfaden "Wahl der Grabstätte" (PDF) ( 1.08 Mb )

Die Hinterbliebenen müssen sich um die Bestattung kümmern

Die Hinterbliebenen müssen sich um die Bestattung kümmern

Bestattungspflicht ist bindend

In Deutschland muss jeder Verstorbene bestattet werden. Darum müssen die nächsten Angehörigen als sogenannte Bestattungspflichtige sorgen. Wenn sie sich weigern, wird das Ordnungsamt tätig - fordert die Kosten jedoch bei ihnen ein.

Wenn jemand stirbt, kümmern sich in der Regel die Angehörigen um die Durchführung der Bestattung. Das geschieht meistens freiwillig, ohne dass von einer Bestattungspflicht die Rede ist. "Doch auch wenn sie sich weigern, können Hinterbliebene sich ihrer Bestattungspflicht nicht entziehen." Darauf weist der Aeternitas-Vorsitzende, Rechtsanwalt Christoph Keldenich, hin. Zwar veranlasst in solchen Fällen das Ordnungsamt die Bestattung, hält sich aber wegen der Kosten an die Bestattungspflichtigen. In zehn von 16 Bundesländern gilt es sogar als Ordnungswidrigkeit, der Bestattungspflicht nicht nachzukommen, was dann auch mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Unter "Bestattungspflicht" verstehen die Bestattungsgesetze der Bundesländer die Pflicht der Hinterblieben, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. Die Art und Weise der Bestattung geben die Gesetze vom Grundsatz her nicht vor, sie muss nur den jeweils gültigen Bestimmungen entsprechen. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen der Verstorbenen.

Wer im Einzelnen zum Kreis der bestattungspflichtigen Angehörigen zählt, wird in den Bestattungsgesetzen festgelegt. Bis auf wenige Ausnahmen sehen die einzelnen Bundesländer weitgehend übereinstimmend die folgende Rangfolge vor: Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartner(in), volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind die vorher genannten Personen vorhanden, schließt das die Bestattungspflicht für die später Genannten üblicherweise aus.

"Ein Ausschlagen des Erbes entbindet übrigens nicht von der Bestattungspflicht", weiß Keldenich. Die Bestattungspflicht besteht unabhängig von einem möglichen Erbe. Die Gesetze unterscheiden zwischen der Bestattungs- und der Kostentragungspflicht. Letztere trifft die Erben eines Verstorbenen. Theoretisch können also Bestattungspflichtige die Bestattungskosten bei möglichen Erben einfordern - wenn diese wiederum das Erbe nicht ausgeschlagen haben. Allerdings sind Bestattungspflichtige und Erben in der Praxis häufig identisch.

Den Bericht von der Verbraucherinitiative im Bestattungswesen Aeternitas finden Sie hier.