DIE MITGLIEDER IM VERBAND DER KONTROLLIERTER BESTATTER STUTTGART e.V. UNTERSTÜTZEN SIE BEI ALLEN FORMALITÄTEN UND MASSNAHMEN, DIE BEI EINEM STERBEFALL ZU ERLEDIGEN SIND

  • Nach Eintritt des Todes in der Wohnung ist umgehend ein Arzt zu benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt.
  • Überführung des/der Verstorbenen zum Bestatter oder in eine Trauerkapelle eines Friedhofs.
  • Organisation einer Trauerfeier und Beisetzung.
  • Beratung bei den verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung in Stuttgart.
  • Anmelden des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt.
  • Besorgen der erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung.
  • Besorgen der Sterbeurkunde.
  • Amtsärztliche Bescheinigung zur Genehmigung der Feuerbestattung.
  • Anschreiben an Kranken- und Sterbekassen, BeihilfesteIlen, Versorgungsämtern, Amtsgericht etc.
  • Beantragen von Sterbegeldern und Versicherungsleistungen.
  • Abmelden von Renten- und Versorgungsleistungen.
  • Beantragen von Überbrückungsgeld bei der Rentenstelle (Sterbevierteljahr).
  • Abwickeln aller Formalitäten bei Überftihrungen ins Ausland.
  • nationale und internationale Überführung über Land, auf dem Luft- oder Seeweg.
  • Ausgestaltung und Durchführung der Trauerfeier und Beisetzung in jedem Ort von Deutschland.
  • Hygienische und kosmetische Versorgung des Verstorbenen.
  • Festlegung der Termine für die Trauerfeierlichkeiten und die Beisetzung.
  • Anbahnung des Gesprächs der Familie mit dem Geistlichen der jeweiligen Konfession.
  • Verpflichtung eines freireligiösen Redners.
  • Betreuung der Angehörigen vor und nach der Trauerfeier.
  • Betreuung der Angehörigen bei der Urnenbeisetzung.
  • Beratung vor dem Kauf einer Grabstätte.
  • Beratung bei der Erstellung der gärtnerischen Dekoration bei der Trauerfeier.
  • Beratung bei der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier.
  • Beratung bei der Erstellung von Todesanzeigen und Danksagungen.
  • Hilfestellung bei der gärtnerischen Anlage I Pflege der Grabstätte und der Wahl des Steinmetzes.
  • Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen.

Diese Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen.

VOR DER TRAUERFEIER UND BEISETZUNG DES VERSTORBENEN

  • Klären Sie mit dem Trauerredner oder Geistlichen Ihrer Wahl, wie Sie sich eine (weltliche oder kirchliche) Trauerfeier vorstellen, welche Inhalte und Gestaltungselemente Ihnen wichtig sind. Sie können auch selbst eine Trauerrede halten oder ein kleines Lieblingsgedicht, etc. des Verstorbenen vortragen.
  • Überlegen Sie an welchem Ort die Feier stattfinden soll und reservieren Sie früh genug die notwendigen Plätze (wenn es ein Restaurant, Cafe oder Gasthof sein soll). Entscheiden Sie, vorab, welcher Imbiss oder welches Trauermahl es sein soll.
  • Überlegen Sie, ob Sie eine Announce (Familienanzeige), einen Nachruf schalten wollen. Auch Trauerkarten werden gerne verschickt. Setzen Sie einen eigenen Text auf oder wählen Sie Texte aus. Auch hier berät Sie Ihr Bestatter und übernimmt ggf. die Organisation, wenn Ihnen das zuviel wird.
  • Checken Sie Ihren Kleiderschrank, ob Sie passende Trauerkleidung haben.
  • Überlegen Sie, welcher Blumenschmuck und Grabschmuck es sein soll. Das betrifft nicht nur die Grabstätte, sondern auch das Schmücken der Räumlichkeiten, in denen die Trauerfeier stattfinden soll. Diesen Teil können Sie auch an Ihren Bestatter delegieren bzw. an den Gasthof (wenn dort die Trauerfeier stattfinden soll).
  • Auch eine musikalische Begleitung zur Trauerfeier ist vielen Menschen wichtig. Überlegen Sie, welche Begleitung es sein soll. Es muss nicht immer oder nur ein Orgelspiel sein. Auch ein Chor oder eine private Musikbegleitung, bzw. -einlage kann sehr gut passen und die Trauernden darin unterstützen, sich zu öffnen und Abschied zu nehmen. Selbst ein Flötenspiel oder Blasinstrumente kamen schon zum Einsatz oder ein geliebtes Musikstück des Verstorbenen.
  • Entscheiden Sie, welcher Grabstein es sein soll. Setzen Sie sich mit einem Steinmetz in Verbindung. Das wird auch nötig sein, wenn schon ein Grabstein existiert. Denn er wird den Namen des Verstorbenen hinzufügen.

NACH DER TRAUERFEIER UND BEISETZUNG DES VERSTORBENEN

  • Checken Sie die Unterlagen des Verstorbenen. Stellen Sie fest, welche Unterlagen den Zahlungsverkehr des Verstorbenen regeln.
  • Stoppen Sie den Zahlungsverkehr, z.B. Mietzahlungen, Stromzahlungen, Telefon, etc. Berücksichtigen Sie auch Daueraufträge sowie Einzugsermächtigungen und vor allem die Kündigungsfristen (oft zum ersten eines Monats).
  • Informieren Sie auch die Versicherungen (z.B. Abmeldung der Rente) und sämtliche Ämter, wo ein Leistungsanspruch bestand. Fordern Sie Zahlungen ein, auf die Sie Anspruch haben.
  • Beantragen Sie ggf. Überbrückungsgeld bei der Rentenversicherungsstelle. Das betrifft die dreimonatige Rentenfortzahlung.
  • Regeln Sie die Abrechnungen, z.B. mit der Krankenkasse, Berufsorganisation, Lebensversicherung oder Sterbekasse.
  • Kündigen Sie bestehende Verträge, z.B. den Mietvertrag, Versicherungen (auch eine bestehende KFZ-Versicherung), Mitgliedschaften, Zeitungsabbos, etc. Melden Sie auch das Auto ab.
  • Beantragen Sie ggf. einen Erbschein und lassen Sie das Testament eröffnen (evtl. einen Notar einschalten).

IN DEN WOCHEN/MONATEN NACH DER BEISETZUNG

  • Nach ca. 6 Wochen nach der Beisetzung sollten Sie das Grab säubern - den alten Blumenschmuck, etc. entfernen - und das Grab bepflanzen (evtl. mit den Angehörigen zusammen). Sie können diese Aufgabe auch in Auftrag geben.
  • Überlegen Sie sich, ob Sie in Zukunft Gedenkfeiern veranstalten wollen. Beginnen Sie sich darüber Gedanken zu machen.
  • 6-8 Monate nach der Besetzung sollte der Steinmetz benachrichtigt werden, damit er die Einfassung des Grabes bzw. das Aufstellen und die Beschriftung eines schon vorhandenen Grabsteins vornehmen kann.
  • Legen Sie einen Aktenordner an, in dem Sie alle wichtigen Unterlagen des Verstorbenen abheften. Hier soll z.B. die Sterbeurkunde abgeheftet sein, Vertrag mit dem Friedhofsgärtner und die Urkunde über Grabnutzungsrechte.